Baulicher Brandschutz

BESSER GESCHÜTZT

Der bauliche Brandschutz stellt die Grundlage des vorbeugenden Brandschutzes dar.
Oberstes Ziel ist es, Personen und Sachwerte in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Hierfür muss ein Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles begrenzt werden und ein womögliches Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauteile während einer bestimmten Zeit unterbunden werden.
Die wesentlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind einerseits rechtliche Anforderungen sowie andererseits die technischen Anforderungen.
 
Je nachdem wie lange ein Gebäude oder eine Baukonstruktion einer Brand- Einwirkung Widerstand leisten soll, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, werden in der Baugesetzgebung an die Brandwiderstandsdauer der Bauausführung zeitlich gestaffelte Anforderungen gestellt.

 
Die Brand- oder Feuerwiderstandsdauer wird folgendermaßen zugeordnet:
 
  • brandhemmend / feuerhemmend: mindestens 30 Minuten
  • hochbrandhemmend / hochfeuerhemmend: mindestens 60 Minuten
  • brandbeständig / feuerbeständig: mindestens 90 Minuten
  • hochbrandbeständig / hochfeuerbeständig: mindestens 180 Minuten
 
Die brandschutztechnischen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sind in Normen geregelt und aktuell durch die Europäische Norm ÖNORM EN 13501  „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ geregelt.

 
Die wesentlichsten Festlegungen der ÖNORM EN 13501 sind:
 
Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen)
Baustoffe werden grundsätzlich als nichtbrennbar (EU-Klasse A1 und A2) oder brennbar klassifiziert. Für die Einstufung der brennbaren Baustoffe nach ihrem Brandverhalten verwenden die Baugesetze und -verordnungen nachstehende Begriffe:
 
Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
Nach der ÖNORM EN 13501 sind die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach drei (Haupt-)Kriterien klassifiziert:
 
  • R (Résistance) = Erhaltung der Tragfähigkeit nach statischen Erfordernissen
  • E (Étanchéité) = Raumabschluss (Flammen- und Rauchdichtheit)
  • I (Isolation) = Wärmedämmung unter Brandeinwirkung
 
Je nach Brandschutzanforderungen an den Bauteil oder die Baukonstruktion sind davon nur ein, zwei oder alle drei Kriterien zu erfüllen.
 

Brandabschnitte

Brandabschnitte sind brandbeständig abgeschlossene Teile innerhalb eines Gebäudes. Diese müssen durch Brandwände und brandbeständige Decken von den angrenzenden Räumen getrennt sein. Öffnungen in Brandwänden sind durch selbstschließende und zumindest brandhemmende Brandschutztüren oder Brandschutztore abzuschließen und Durchtrittsstellen in Wänden und Decken von Kabel-, Rohr-, Lüftungsleitungen etc. müssen mittels Kompensationsmaßnahmen, den so genannten Brandabschottungen, abgeschlossen werden.

Diese Maßnahme wird leider vielfach nicht beachtet und kann im Ernstfall zu groben Sachschäden oder noch schlimmer zu Personenschäden führen.
 
Bereiche welche eigene Brandabschnitte darstellen sollten:
  • Heizräume
  • Garagen
  • Brennstofflager
  • Aufzugschächte
  • Müllabwurfschächte
  • Alle Räume mit einer hohen Brandgefährdung.
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