FAQ

BESSER INFORMIERT

Was ist eine Brandabschottung?

Eine Brandabschottung hat den Sinn einer Barrikade zwischen Feuer und/oder Rauchgasen in benachbarte Räumlichkeiten. Diese Barrikade soll einen Brand möglichst lange an der Ausbreitung in benachbarte Räumlichkeiten verhindern. Dahingehend ist es zielführend, verschiedene Brandabschnitte durch Abschottungen voneinander zu isolieren.

Der Feuerwiderstand richtet sich nach der Brandwand bzw. Feuermauer.

Entlang den Brandabschnitten dürfen diese Brandwände nicht durchbrochen werden.

In der Praxis ist das allerdings nicht so einfach, da es in jedem Gebäude notwendig ist eine bestimmte Infrastruktur an Installationen (z.B. Rohre oder Elektroleitungen) durch das ganze Gebäude zu verlegen. Dazu werden Öffnungen in Wänden und Decken vorgesehen, um Leitungen oder Rohre durchführen zu können. Sobald die Leitungen gelegt wurden müssen Kompensationsmaßnahmen geschaffen werden damit die Öffnungen keine feuerfördernde Wirkung darstellen. Diese „Kompensationsmaßnahmen“ werden durch Brandabschottungen erreicht.

Wer ist zur Brandschottung verpflichtet?

Brandschottungen werden oftmals nicht beachtet obwohl sie einen unabdingbaren Bestandteil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes darstellen. Sie sind deshalb insbesondere im Zuge des Neubaus mit zu berücksichtigen. Damit gilt grundsätzlich auch die Verpflichtung zur Brandabschottung. Neben der Erstellung von Brandschotten muss ein Hauptaugenmerk auch auf die Instandhaltung und Aufrechterhaltung von Gebäuden und Bauwerken gelegt werden.

Wann ein Brandschutzschott verpflichtend und in welcher Form es erforderlich ist, richtet sich ebenfalls nach den Umständen und Bedingungen am jeweiligen Einsatzort.

Dabei haben Verantwortliche (Bauherren, Planer, Verwalter, Techniker) die allgemeinen Regeln der Technik, Brandschutzprinzipien, Brandschutzvorschriften und verschiedene Normen zu beachten. Da bei einem Bau die verschiedensten Gewerke beteiligt sind, sorgen unter anderem die sorgfältige Dokumentation der Brandschottungen und hier vor allem die Übereinstimmungserklärung, für die entsprechende Haftungssicherheit. Brandschottungen sind in vielen Bereichen unverzichtbar und dienen auch der Haftungsentlastung Verantwortlicher.

Brauche ich einen Nachweis um Schottsysteme errichten zu dürfen?
Die Erstellung von Brandabschottungen ist prinzipiell die Aufgabe „sachkundiger Personen“. Eine sachkundige Person hat für gewöhnlich im Vorfeld an die Arbeitsausübung diverse Ausbildungseinheiten und Schulungen absolviert. Diese Fortbildungen werden meist von den Herstellern diverser Brandschutzprodukte oder aber auch von Prüfungsanstalten wie z.B. der TÜV Austria angeboten. Nicht Jedermann sollte sich an den Einbau einer Brandschottung ohne erlernte Kenntnis wagen, denn der Verantwortliche bestätigt mit seiner Arbeit den sachgemäßen Einbau mittels einer Übereinstimmungserklärung und trägt für seine Arbeitsdurchführungen auch die Haftung im Falle von Folgeschäden durch einen Brand. Aufgrund wird das Dienstleistungsangebot rund um den Brandschutz auch meist durch den Bauunternehmer oder Hauseigentümer an Firmen mit fachkundigem Personal übergeben. Überlassen Sie daher besser den Profis die Arbeit.
Was kostet eine Brandabschottung?

Brandschott ist nicht gleich Brandschott, daher kann diese Frage pauschal leider nicht beantwortet werden. Es gibt einige wichtige Faktoren die hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Die zu erwartenden Kosten sind unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:

Die Öffnungsgröße, die Schottart, das geeignete Brandschutzmaterial, der Untergrund, die Anforderung an die Brandwand etc. Es gibt Arbeitsdurchführungen mit Brandschutzmaterialien welche bereits in wenigen Minuten fertiggestellt werden können allerdings gibt es genauso Sonderfälle an welchen der ausführende Betrieb mehrere Stunden arbeiten muss. Je Anwendungsfall muss sich der Dienstleister in jedem Individuellen Fall am besten selbst ein Bild von der Situation machen.

Wir, von der Team-1 Technologie GmbH, liefern Ihnen hierfür eine unentgeltliche Kostenschätzung für Ihr Projekt.

Welche Arten von Brandschotten gibt es?

Abhängig vom einzelnen Anwendungsfall gibt es unterschiedliche Schottsysteme.

Man unterscheidet vor allem zwischen Weich- und Hartschotten.

Das Weichschott ist am häufigsten verwendete Schottart, wenn es um den Verschluss von Durchtrittsöffnugnen geht. Hierbei werden gepresste Steinwolleplatten in die Schottöffnungen eingebracht und anschließend mit dem Dämmschichtbildner (einer Brandschutzbeschichtung) fertig verschlossen. Die Anwendungspalette hierfür ist recht groß. Diese Variante wird meist für Kabelschotte, Leeröffnungen sowie Trassen und auch Rohrdurchführungen verwendet.

Ein Hartschott hingegen wird mittels Brandschutzmörtel verschlossen.

Anwendungen hierfür finden sich z.B. beim Durchtritt der Brandwand von Lüftungsleitungen.

Darüber hinaus gibt es auch intumeszierende Brandschutzmaterilien aus Blähgraphit welche im Brandfall aufquellen und somit die Bauteilöffnung bei Kabel-, und oder brennbaren Rohrdurchführungen komplett verschließen. Darunter fallen Brandschutzmanschetten, Brandschutzbänder, Brandschutzkissen, Brandschutzsteine und „echte“ Brandschutzschäume.

Brandschutzschaum ist doch gleich Brandschutzschaum – Oder?

Definitiv nein! Sogenannte „Brandschutzschäume“ gibt es wie Sand am mehr, lediglich eine Hand voll besitzt die Eigenschaft durch intumeszierende (aufquellende) Eigenschaften ein Brandschott sicher zu verschließen. Brandschutzschäume mit der Brandschutzklasse A1, sind die einzigen Brandschutzschäume welche im Brandfall nicht schmelzen, tropfen oder sich verflüchtigen, sondern in Berührung mit hoher Temperatur expandieren.

Diverse Fugenschäume, Zargenschäume, Brandschutzschäume mit B-Klassifizierungen bezitzen keine Abschottungseigenschaften welche die Feuer und Rauchausbreitung in benachbarte Räumlichkeiten unterbinden.

Wichtig! Auch der allseits beliebte Bau-, oder PU-Schaum ist in keinem Fall ein Brandschutzschaum, sondern normal entflammbar und oft sogar ein richtiger Brandbeschleuniger.

Wie lange dauert der Einbau einer Brandabschottung?

Eine pauschale Antwort gibt es hierfür nicht. Je nach Anwendungsfall kann eine Abschottung bereits in wenigen Minuten oder aber auch erst nach ein paar Stunden an Zeitaufwand verschlossen werden. In der Regel gilt dies, durch eine sachkundige Person, in einer vor Ort Besichtigung festzustellen. Oftmals reicht bereits auch Fotomaterial um festzustellen wie hoch der Zeitfaktor für den Einbau bemessen werden muss.

Wie lange ist die Lebensdauer einer Brandabschottung?

Die Lebensdauer von Brandschotten kann, erfahrungsgemäß, mehrere Jahre betragen.

Hiervon hängen allerdings verschiedene Faktoren wie beispielsweise die Örtlichkeit des Brandschotts, schwankende Umgebungstemperaturen, Abrieb/Verschmutzungen, Bausubstanz des angrenzenden Untergrunds, Eingriffe in das Brandschott, Schubspannungen z.B. durch Rohrdurchführungen etc. ab.

Müssen Abschottungen überprüft oder gewartet werden?

Die Verpflichtung zur periodischen Überprüfung von brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen zu welchen auch Brandabschottungen zählen ergibt sich aus der TRVB O 119 (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz).

Darüber hinaus wird in der ÖNORM B 1300 die Objektsicherheitsprüfung im Sinne von Sichtkontrollen samt zerstörungsfreier Begutachtung zumindest einmal pro Jahr empfohlen. In der TRVB N 116 sowie in der TRVB O 120 wird  ein jährlicher Überprüfungsintervall für Brandabschottungen vorgeschrieben.

Es ist daher davon auszugehen, dass im Zuge von Schadensfällen mit Personen - und/oder Sachschäden die Einhaltung des Regelwerkes im Zusammenhang mit Brandabschottungen geprüft wird. Damit ergeben sich bei Nichteinhaltung der jährlichen Überprüfung von Brandabschottungen versicherungsrechtliche, zivilrechtliche sowie auch strafrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen. Da für die Überprüfung von Brandabschottungen eine andere, komplexere Betrachtung als die Überprüfung der Anzahl und Art von Feuerlöschern oder die Funktionsprüfung von Fluchtwegleuchten erforderlich ist, empfiehlt es sich diese Überprüfung vom Fachmann für Brandabschottungen durchführen zu lassen. Im Zweifel reicht hier nicht das bloße Vorhandensein des Schotts und der Beschilderung entsprechend der Kennzeichnungsverpflichtung aus, sondern es müssen auch Materialproben, der aktueller Zertifizierungsstand, sowie der nach Ablauf der jährlichen Überprüfungsfrist tatsächliche Ist-Stand der Brandabschottungen in die Betrachtung miteinbezogen werden.

Wie werden Brandschottungen gekennzeichnet und dokumentiert?

Wir dokumentieren jedes Brandschott mittels einem Vorher/Nachher Foto sowie über einen Kennzeichnungsaufkleber des Brandschottes. Diese Dokumentation bildet bei einem Brandschott einen Teil der bauaufsichtlichen Genehmigung und Zulassung.

Damit kommen wir auch unserer Dokumentationspflicht nach. Auf Kundenwunsch hin wird auch jedes Brandschott in ein zusätzliches Dokument eingepflegt in welchem der Örtlichkeitsnachweis genauestens beschrieben oder in einen Bestandsplan eingezeichnet wird.

Darüber hinaus wird auch die Übereinstimmungserklärung von uns ausgefüllt beigestellt.   

 

Unserer Kennzeichnungen am Brandschott enthalten die folgenden Angaben:

  • Name des Herstellers der Brandschottung (ausführender Fachbetrieb)
  • Genaue Bezeichnung der Brandschottung (zugelassene und geprüfte Systemwahl)
  • Herstellungszeitraum
  • Feuerwiderstandsdauer/ Feuerwiderstandsfähigkeit
  • Brandschutzschott-Nummer

 

Was ist eine Übereinstimmungserklärung?

Mit der Übereinstimmungserklärung erklärt der Erbauer (z.B. Team-1 Technologie GmbH), dass das Abschottungssystems gemäß den Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweises oder der ETA; „Europäisch technische Bewertung“ eingebaut wurde.

Dürfen Schottsysteme kombiniert werden?

Abschottungssysteme müssen gemäß der Verwendbarkeitsnachweise und der Montageanleitungen errichtet werden. Verschiedene Abschottungssysteme können nur dann kombiniert werden, wenn eine Kombinationsmöglichkeit in den Verwendbarkeitsnachweisen ausdrücklich bestätigt und zugelassen ist. Im Schadensfall haftet der Errichter!

Können vorhandene Schottsysteme bei Nachbelegungen wieder verschlossen werden?

Ja, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen.

Für die Nachbelegung bei einer Brandabschottung müssen das Schottsystem und der Hersteller anhand des (hoffentlich vorhandenen) Kennzeichnungsschilds neben der Abschottung abgeglichen werden. Mittels der Zulassungsnummer können alle Informationen zum verwendeten Material beim Hersteller angefordert werden. Die Zulassung und Anleitung informieren über die fachgerechte Nachbelegung und das für das Schottsystem geeignete Material. Für gewöhnlich wird das gleiche Brandschutzmaterial verwendet, das bereits für die bestehende Abschottung eingesetzt wurde. Eine Vermischung von Brandschutzprodukten unterschiedlicher Hersteller ist in nahezu jedem Fall nicht zugelassen, es sei denn, die Systemkomponenten wurden für den benötigten Anwendungsfall untereinander lizensiert geprüft. Dies gilt beim jeweiligen Hersteller zu erfragen.